Schwimmender Estrich wird nach DIN 18560 immer auf einer Trennschicht oder Dämmschicht verlegt – die Dämmung ist also kein optionales Extra, sondern Bestandteil des Systems. Wir planen die Dämmung passend zur verfügbaren Gesamtaufbauhöhe (FFB), den Anforderungen des Gebäudes (GEG, EnEV-Nachfolge) und dem geplanten Oberbelag.
Für Fußbodenheizung kombinieren wir die Wärmedämmung mit einer Noppenplatte oder Trockenplatte als Träger für die Heizrohre. Die Rohraufbauhöhe und die Überdeckung mit Estrich werden so berechnet, dass die Anforderungen der Heizungsanlage und die statischen Anforderungen an den Estrich gleichzeitig erfüllt werden. Unser Online-Rechner liefert eine erste Orientierung für den Aufbau.
Wir setzen überwiegend geprüfte EPS-Dämmplatten (Polystyrol) in den Trittschallklassen nach DIN 4109 ein – für Wohngebäude üblicherweise T4 oder besser. In Sonderfällen, etwa bei sehr niedrigen Aufbauhöhen oder erhöhten Brandschutzanforderungen, sind alternative Materialien wie Steinwolle oder PUR-Platten möglich. Die Planung ist immer objektspezifisch.